1

Erstkontakt

Der erste Schritt beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme - telefonisch oder bevorzugt über das Kontaktformular. 

In einem kurzen Austausch vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Erstgespräch. Ich bemühe mich um eine zeitnahe Rückmeldung. 

2

Persönliches Kennenlernen - Erstgespräch/Sprechstunde

Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, in Ruhe von Ihrem Anliegen und Ihrer aktuellen Situation zu erzählen. 

Gleichzeitig lernen wir uns gegenseitig kennen.

Sollten aktuell keine freien Therapieplätze verfügbar sein, informiere ich Sie transparent darüber. Wenn eine Zusammenarbeit grundsätzlich passend erscheint, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer Aufnahme auf die Warteliste. 

3

Probatorische Sitzungen - Orientierung und gemeinsame Planung 

In den darauffolgenden probatorischen Sitzungen gehen wir ausführlicher auf Ihre Themen, Belastungen und Ziele ein. 

Diese Termine dienen dazu Ihre Situation besser zu verstehen, erste therapeutische Schwerpunkte zu entwickeln, eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufzubauen und den möglichen weiteren Verlauf der Therapie gemeinsam zu planen. 

4

Beginn der Therapie

Nach den probatorischen Sitzungen beginnt die eigentliche therapeutische Arbeit. Gemeinsam beantragen wir die Therapie bei Ihrer Krankenkasse. Bei privat Versicherten unterstütze ich Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme. Bei einer Behandlung als Selbstzahler*in kann die Therapie in der Regel unkompliziert und ohne vorherige Antragstellung beginnen. 

Die Sitzungen finden meist einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt und dauern in der Regel 50 Minuten. 

Die Dauer der Therapie ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig (Indikation, Ziele, Prognose etc.).

 

Kostenübernahme 
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). 

Dabei werden die erweiterten Abrechnungsempfehlungen berücksichtigt, die zum 01.07.2024 von den Ärztekammern, dem Verband der Privaten Krankenversicherung sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wurden. Zudem kann zusätzlich eine sogenannte „Abweichende Vereinbarung“ gemäß §2 GOP geschlossen werden.

In vielen Fällen übernehmen private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie ganz oder anteilig. Umfang und Höhe der Erstattung hängen jedoch von Ihrem individuellen Versicherungstarif statt. 

Ich empfehle Ihnen daher, sich bereits vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle über die jeweiligen Bedindungen zu informieren (Notwendigkeit der Antragstellung, Sitzungsanzahl, Erstattungshöhe etc.).

Bitte beachten Sie, dass mögliche Differenzbeträge zwischen dem erstatteten Betrag und dem berechneten Honorar selbst getragen werden müssen. 

Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Kostenübernahme sowie bei den notwendigen organisatorischen Schritten. 

Selbstzahler*innen 

Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Es ist keine Antragstellung oder Bewilligung durch eine Krankenkasse erforderlich.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.